Mittwoch, 1. Februar 2017

"Synodal oder: Wie möglich wurde, was unmöglich erschien"
Zum Wort der deutschen Bischöfe über den synodalen Weg der "Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris laetitia"
(AL 100; Bildkarte  9/16 © www.amoris-laetitia.de)
Über neun Monate nach Veröffentlichung des Papstschreibens Amoris laetitia  am 8.4.2016 ist zum 1. Februar 2017 ein 'Wort der deutschen Bischöfe' der Wertschätzung und des Dankes, ergänzt mit ersten Ausführungen zu wichtigen Leitpunkten“ und Konsequenzen“ für die Ehe- und Familienseelsorge in Deutschland, vorgestellt worden. Es nimmt im Titel dieselbe Formulierung auf, mit der auch das nachsynodale Schreiben zu Beginn auf den ersten Satz der das II. Vatikanische Konzil kennzeichnenden Pastoralkonstitution Gaudium et spes  (1) anspielt: ‘Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘. Das lang erwartete deutsche Bischofswort würdigt, wie Papst Franziskus in Amoris laetitia die
Erträge des synodalen Weges zusammen[]fasst und weiter[]führt, den die Kirche in den Jahren 2014 und 2015 mit ihm beschreiten konnte. Gerade die alltagsnahe und lebensbejahende Sprache, in der Papst Franziskus von Ehe, Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft, Familie und vor allem von Familien spricht, macht Amoris laetitia zu einer inspirierenden Quelle für das Leben von Ehe und Familie."
Im Zuge der „Vorbereitung und Begleitung des synodalen Weges […], bei den Befragungen im Vorfeld und in der fachlichen Aufbereitung“, in denen der „synodale Weg ein Weg der ganzen Kirche war“, wurden die vielfältigsten Lebenssituationen der Ehepaare und Familien von heute deutlich. Vor dem Hintergrund dieses synodalen Prozesses formulieren die Deutschen Bischöfe mit dem heutigen Tag erste Schwerpunkte" für die Kirche in Deutschland zu den Stichwörtern ‚Ehevorbereitung‘, ‚Ehebegleitung‘, ‚Stärkung der Familie als Lernort des Glaubens‘, ‚Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten - unterscheiden - eingliedern‘.

Die ersten drei Leitpunkte unterstreichen die Bedeutung einer intensiven Begleitung von Paaren auf dem Weg zur Eheschließung und ihrer fortwährenden pastoralen Unterstützung. Wie Papst Franziskus vor wenigen Tagen in seiner Ansprache vor dem Vatikangerichtshof, der Rota Romana, am 21.1.2017 ein neues Katechumenat“ in der Ehevorbereitung ähnlich dem Taufkatechumenat anregte, fordern auch die Deutschen Bischöfe „Anstrengungen zur Entwicklung eines Ehekatechumenates“, das kirchenferne und glaubensentwöhnte Paare ebenso erreicht, wie die kirchliche Ehe- und Beziehungspastoral und -beratung ebenso auch interkonfessionellen Paaren sowie allen Paaren in schwierigen Situationen zu gelten habe. Im selben Maße, wie den Deutschen Bischöfen „die Entfaltung einer Ehe- und Familienspiritualität besonders am Herzen“ liegt, plädieren sie in dem Abschnitt „Familie als Lernort des Glaubens" für eine Erziehung der Kinder, die „von einem Weg der Glaubensweitergabe geprägt sein“ muss. Dabei wissen sie einzuschätzen, dass „die Gestaltung religiöser Elemente und Rituale im Familienleben nicht das Außergewöhnliche braucht, sondern die Nähe zum Alltag.“ Gegen Ende dieses dritten Leitpunktes betonen die Deutschen Bischöfe: „Diese Prozesse wollen wir verstärkt seelsorglich begleiten.“

Bei einem quantitativen Vergleich fällt auf, dass der vierte Schwerpunkt des Bischofswortes ‚Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten - unterscheiden - eingliedern‘ mit knapp drei Textseiten in etwa dem Umfang der drei vorausgegangenen entspricht. Die Deutschen Bischöfe widmen sich an dieser Stelle allen Paaren in schwierigen Situationen, Personen in zerbrechenden und getrennten Paarbeziehungen wie insbesondere auch den Menschen, „die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben und sich nach dem Empfang des Bußsakramentes und der Eucharistie sehnen.“  Geist und Inhalt des im nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia festgestellten synodalen Konsenses aufnehmend, unterstreichen die Deutschen Bischöfe zu dem letztgenannten Punkt „die drei Aspekte Begleiten, Unterscheiden und Einbeziehen als zentrale Leitbegriffe“ und stellen – unbeschadet der nachdrücklichen Empfehlung der Dienste der diözesanen Ehegerichte – die zuletzt in diesem Blog am 8.1.2017 in Hinblick auf das Bistum Rom zitierte und ähnlich auch schon von den Bischöfen Argentiniens und Maltas formulierte Deutung fest :
Amoris laetitia bietet in dieser Frage keine allgemeine Regelung und kennt keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. […]
Amoris laetitia bleibt aber dennoch nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss von den Sakramenten stehen. […]  
Amoris laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses Entscheidungsprozesse, in dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maße gefordert wird, eröffnet Amoris laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen."